Rechtsprechung
BFH, 23.09.1959 - VII 59/59 U |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,1368) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zustellungszeitpunkt bei postlagernder Zustellung auf Wunsch des Empfängers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 69, 529
- DB 1959, 1244
- BStBl III 1959, 456
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 09.12.1999 - III R 37/97
Bekanntgabefiktion bei Prozessbevollmächtigten
Ebenso hat der BFH im Urteil vom 23. September 1959 VII 59/59 U (BFHE 69, 529, BStBl III 1959, 456, 457) unter Hinweis auf eine Entscheidung des Reichsgerichts vom 3. Mai 1934 IV 17/34 (RGZ 144, 289, 293) ausgeführt, wer seine Post stets postlagernd in Empfang nehme, müsse die Folgen tragen, die sich aus einer unregelmäßigen oder verspäteten Abholung der Post ergäben. - BFH, 26.06.1996 - X R 97/95
Rüge der verspäteten Bescheidsausfertigung
Der Adressat einer Postsendung, die für ihn innerhalb der Dreitagesfrist des § 122 Abs. 2 AO 1977 zur Abholung bereitgehalten worden ist, kann sich nicht darauf berufen, daß er das Schriftstück erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt hat (BFH-Urteil vom 23. September 1959 VII 59/59 U, BFHE 69, 529, BStBl III 1959, 456). - BFH, 07.02.1962 - II 137/60 U
Unterbrechung der Verjährungsfrist in Bezug auf die Grunderwerbsteuer durch ein …
Ebensowenig wie ein Steuerpflichtiger durch verspätete Abholung von postlagernden Sendungen den Zeitpunkt der Zustellung beeinflussen kann (vgl Urteil des Bundesfinanzhofs VII 59/59 U vom 23. September 1959, BStBl 1959 III S. 456, Slg. Bd. 69 S. 529), kann er dies, wenn er seine Post stets aus dem Postfach in Empfang nimmt.